Ihre Kanzlei für Erbrecht in Rostock
Ich berate und vertrete seit 2005 Einzelpersonen, Erbengemeinschaften ebenso wie Institutionen, wie z.B. Träger sozialer Einrichtungen in allen Bereichen des Erbrechts. Daneben führe ich berufsmäßig Nachlasspflegschaften, Verfahrenspflegschaften, Beistandschaften sowie Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen durch.
Ich habe mich bewusst auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, da ich der Überzeugung bin, dass eine besondere Expertise zu besonderer Qualität führt.
Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt – von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis – bestimme ich mit Ihnen gemeinsam nach eingehender Prüfung und Beratung.
Was kann ich für Sie tun?
Gestalten Sie mit mir Ihre Nachfolge mit Testamenten (Einzeltestamente, Ehegattentestamente) Erbverträge, Übergabeverträge, Eheverträge und Gesellschaftsverträge.
Nach Eintritt des Erbfalls berate und vertrete ich Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Ich beantrage Erbscheine, führe streitige Erbscheinverfahren und setzte beim Erbstreit Ansprüche von oder gegen andere Beteiligte durch.
Die Kosten meiner Beratung und Vertretung richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer zu treffenden Honorarvereinbarung. Sofern Sie mit mir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich meine Vergütung allein nach dem Aufwand. Mein Stundensatz beträgt 180 € zuzüglich Umsatzsteuer, mithin 214,20 € brutto. Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich zwischen 100 € und 250 € nebst Umsatzsteuer (119€ bis 297,50€ brutto) abhängig vom Umfang und Komplexität des zu prüfenden Sachverhalts.