Vererben – Fehler vermeiden

In Deutschland ist die Testierfreudigkeit nicht besonders ausgeprägt. Viele gehen davon aus, dass sich nach ihrem Tod schon alles regeln und klären wird. Nicht selten werden jedoch aufgrund dieser Haltung Konflikte vererbt, die noch über Generationen andauern können. Die Abfassung eines wirksamen Testaments, im Juristendeutsch „letztwillige Verfügung“ genannt, kann Ihnen und den Hinterbliebenen helfen, ihr Vermögen sinnfüllend und rechtssicher zu verteilen. Lesen Sie im folgenden, was Sie bei der Abfassung Ihres letzten Willens, der Übertragung von Vermögen und bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer beachten sollten.

Vererben – Fehler vermeiden

Unlesbar, verschwunden, anfechtbar – Einzelprobleme der handgeschriebenen letztwilligen Verfügung

Nachlassgerichte müssen sich immer wieder mit bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit privatschriftlichen Testamenten befassen. Häufige Themen sind

  1. Hilfe beim Schreiben: Die Grenze zwischen einer zulässigen Hilfe beim Schreiben, z.B. durch das Halten der Hand und der unzulässigen Einflussnahme sind fließend. Nur wenn der Erblasser noch Herr des Geschehens ist, kann die Wirksamkeit unterstellt werden.
  • Das unleserliche Testament: Ein in völlig unleserlicher Schrift geschriebener letzter Wille ist unwirksam. Wird ein Testament erst später unlesbar, z.B., weil es ins Wasser fällt, kann gegebenenfalls ein Sachverständiger den Wünschen des Erblassers noch Gehör verschaffen.
  • Das verschwundene Testament: Ist ein letzter Wille nicht auffindbar, ist die Rechtslage schwierig. Kann man davon ausgehen, dass der Erblasser sein Testament zu Lebzeiten vernichtet hat, liegt darin ein wirksamer Widerruf des Testaments. In anderen Fällen, in denen die letztwillige Verfügung einfach verschwunden ist, kann sogar ein solches verschwundenes handschriftliches Testament noch Rechtskraft entfalten. Dafür sind aber z.B. entsprechende Zeugenaussagen und zumindest eine Fotokopie des Originaltestaments notwendig.
  • Das angefochtene Testament: Handschriftliche Testamente werden, vor allem, wenn sie nicht fachmännisch von einem Rechtsanwalt entworfen wurden, häufig angefochten. Abenteuerliche Formulierungen deuten enterbte Angehörige dabei gerne als Hinweis auf eine fehlende Testierfähigkeit. Selbst wenn ein von einem Laien formuliertes Testament wirksam ist, birgt es häufig zahlreiche unterschiedliche Auslegungsoptionen, die fast zwangsläufig zu einem Erbstreit führen.

Formen von letztwilligen Verfügungen

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten und deren Errichtung. Lesen Sie hier welche dies sind und wie diese rechtswirksam errichtet und zur Geltung kommen können.

Übertragung von Vermögen

Rechtsfragen rund um die Immobilienschenkung

Häufig schenken Eltern ihre Immobilie zu Lebzeiten ihrem Kind/ihren Kindern. Das kann Folgen haben, die in vielen Fällen nicht bedacht wurden, sodass es später zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Bei einer Immobilienschenkung sollte Sie sich daher mit mit den Themen Nießbrauchsrecht und Wohnungsrecht befassen: Lesen Sie hierzu mehr….


Schenkungs- und Erbschaftssteuer


Eine Frage, die sich sowohl dem Erblasser wie auch den Erben häufig stellt, ist was nach dem Abzug der Verbindlichkeiten des Erblassers und der zu zahlenden Erbschaftssteuer noch vom Erbe bleibt.

Die Höhe der Steuerbelastung ist abhängig vom Wert des Nachlasses als auch von der Art des Nachlasses.

Es ist ein erheblicher Unterschied, ob man durch das Erbe nur Barvermögen erhält oder ein Haus oder sogar einen Betrieb vermacht bekommt. Für ein selbstgenutztes Familienheim gelten anderer Vorschriften, die dazu führen, dass dieses steuerfrei an Ehegatten oder Kinder übertragen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Auch ein Betrieb kann unter bestimmten Umständen steuerbegünstigt sein und nicht mit dem vollständigen Wert in die Besteuerungsgrundlagen einfließen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Neben dem Wert des Nachlasses und den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hängt die Steuerlast auch vom Grad der Verwandtschaft zum Erblasser ab. Abhängig von dem Verwandtschaftsgrad werden die Steuerklasse und die Steuerfreibeträge bestimmt und damit letztendlich auch die Höhe der Steuer.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Schenkungs- und Erbschaftssteuer…….

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