Konflikte mit Miterben

Nicht selten finden sich Verwandte oder auch familienfremde Personen nach einem Erbfall in einer Erbengemeinschaft wieder. Diese kann Aufgrund gesetzlicher Erbfolge aber auch durch entsprechende testamentarische Verfügung entstehen. Hierzu reicht es schlicht aus, dass der Erblasser von mehreren Erben beerbt wird. Die Erbengemeinschaft entsteht im Erbfall automatisch ohne gesonderten rechtlichen Gründungsakt. Erbengemeinschaften stellen rechtlich – und auch faktisch – mit die kompliziertesten und konfliktträchtigsten Wesen im deutschen Recht dar.

Hier finden Sie Hintergrundinformationen unter anderem zu folgenden Themen

·        rechtliche Struktur einer Erbengemeinschaft
·        Verkauf und Verwaltung von Nachlassgegenständen
·        Haftung in der Erbengemeinschaft
·        Auskunftsansprüche unter Miterben
·        Auseinandersetzung, Teilungsversteigerung
·        Strategie und Taktik für Miterben

Post vom Gericht?

Der überschuldete Nachlass

In der Praxis gar nicht selten richten sich Gläubiger des Erblassers, nachdem sie zuvor Einsicht in die Nachlassakte beim Amtsgericht genommen haben, an die vermeintlichen Erben und fordern diese auf, Nachlassverbindlichkeiten zu bedienen. In der Regel wird zeitgleich die gerichtliche Durchsetzung angedroht.

Bevor Sie jedoch nicht als Erbe feststehen, insbesondere wenn Sie keinerlei Kenntnisse über den Umfang des Nachlasses haben, sollten Sie sich gegen solche Ansprüche erwehren und diese nicht übereilt erfüllen.

Insbesondere wenn eine Überschuldung des Nachlasses zu befürchten ist, sollten Sie sich kurzfristig einen Überblick über den Nachlass schaffen. In der Praxis stellt sich dies oft nicht besonders einfach dar, insbesondere wenn es keine Verwandten oder andere Personen gibt, die über die Verhältnisse des Erblassers informiert waren. Man hat als Erbe beschränkte Auskunftsansprüche gegen andere Personen. So z.B. gegenüber den Hausgenossen des Erblassers oder gegen den Erbschaftsbesitzer, sofern dieser sich die Erbenstellung unrechtmäßig angemaßt hat.

Sollte sich eine Überschuldung herausstellen, besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Näheres erfahren Sie hier unter „Erbe ausschlagen“.

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