Nachlassverwaltung
Testamentsvollstreckung
Nachlasspflegschaft
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung sichert die Umsetzung Ihres letzten Willens. Sie sichert die Nachlassverteilung nach Ihren Vorgaben und ermöglicht insbesondere auch den Schutz minderjähriger oder behinderter Kinder oder anderer bedürftiger Personen. Insbesondere kann Sie das zu vererbende Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützen.
Nachlassverwaltung
Befürchtet der Erbe eine Überschuldung des Nachlasses, so kann er beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen.
Die Nachlassverwaltung bewirkt zugunsten des Erben eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass und schützt ihn damit vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger in sein eigenes Vermögen.
Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Nachlassverwaltung
Nachlasspflegschaft
Sind Erben unbekannt und bedarf der Nachlass einer besonderen Fürsorge, kann es durchaus sinnvoll sein, eine Nachlasspflegschaft durch das Nachlassgericht anordnen zu lassen. Das gleiche gilt, wenn sich die Erbenfeststellung in die Länge zieht und der Nachlass Sicherungs- und Verwaltungsmaßnahmen bedarf, um keinen Schaden zu nehmen.
Insbesonder für Gläubiger der Verstorbenen kann zur Durchsetzung ihrer Forderungen die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft sinnvoll sein.
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