Aktuelles

An dieser Stelle informiere ich Sie über aktuelle und zuweilen auch kuriose Rechtsprechung und Neuerungen im Erbrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht

Berliner Testament mit Änderungsvorbehalt

Regelmäßig errichten Ehegatten gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen. Großer Beliebtheit erfreut sich dabei das sogenannte „Berliner Testament“. Beim Berliner Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben des letztversterbenden Ehegatten ein.

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