Berliner Testament mit Änderungsvorbehalt
Regelmäßig errichten Ehegatten gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen. Großer Beliebtheit erfreut sich dabei das sogenannte „Berliner Testament“. Beim Berliner Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben des letztversterbenden Ehegatten ein.