Die Erbausschlagung

Eine Erbausschlagung hat weitreichende Auswirkungen und will daher gut überlegt sein. In erster Linie sollte vor einer Erbausschlagung der Umfang und Inhalt des Nachlasses geklärt werden. Hier stehen dem Erben umfangreiche Auskunftsansprüche zur Seite. Proplematisch an dieser Stelle ist jedoch die relativ kurze Ausschlagungsfrist von 6 Wochen. Wurde die Erbschaft wirksam ausgeschlagen und stellt sich hinterher heraus, dass – entgegen der Annahme – werthaltiger Nachlass vorhanden war, hilft gff. noch die Anfechtung der Ausschlagungserklärung weiter. Doch auch diese ist an enge Vorraussetzungen geknüpft. Lesen sie hierzu weiter und lassen Sie sich gerne bei Bedarf von mir beraten.

Fehler vermeiden bei der Erbausschlagung

Bei der Ausschlagung einer Erbschaft sollten Sie folgende Regeln beachten:

Frist beachten!

Die Ausschlagung der Erbschaft ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der eigenen Berufung zum Erben möglich und muss zu Protokoll des Nachlassgerichtes oder bei einem Notar geschehen.

Lässt man die Frist verstreichen, hat man die Erbschaft angenommen.

Um eine Erbschaft anzunehmen, ist nichts weiter erforderlich, als die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verstreichen zu lassen.

Wurde die Erbschaft wirksam ausgeschlagen ist man grundsätzlich von der Erbenstellung ausgeschlossen.

Eine Korrektur der Erbausschlagung kann allenfalls nur noch über eine Anfechtung der Ausschlagungserklärung erfolgen. Diese ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen gesetzlich zulässig.

Nicht vorschnell handeln!

Bei einer drohenden Überschuldung sollte nicht vorschnell die Erbschaft ausgeschlagen werden. Es gibt für den Erben, der einen unübersichtlichen Nachlass geerbt hat, die Möglichkeit, die Haftung für die Verbindlichkeiten des Nachlasses auf den Nachlass zu beschränken. Es gibt dazu verschiedene Maßnahmen: Die in der Praxis wichtigste Maßnahme der Haftungsbeschränkung stellt die Nachlassverwaltung dar. Näheres hierzu finden Sie unter dem Stichwort Nachlassverwaltung.

Sie haben Fragen zum Erbrecht?

Rufen Sie mich an!